AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir sehen unseren Auftrag als pädagogisch wertvolle Entertainment-Veranstaltung zum Wohle der Kinder. Daher sind nachstehende AGB insbesondere auf einen für alle Teilnehmer sicheren Ablauf ausgerichtet und speziell zum Wohle der Kinder formuliert. Daher bitten wir Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durchzulesen und ihnen bei einer Termin Anfrage/Buchung zuzustimmen.

Herzlichen Dank!

  • §1 Der Vertrag

Eine Zustimmung unserer AGB ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags.
Im nachstehenden Vertrag gilt das Unternehmen Kinder-Traumparty als Auftragnehmer.
Der Vertrag gilt, sobald Sie von uns eine schriftliche Bestätigung erhalten haben.

  • §2 Programminhalt und Teilnehmer

Unser Angebot ist ausschließlich für Kindergruppen (bis zu einem Alter von max. 10 Jahren) bestimmt. Die Teilnahme mindestens einer erwachsenen Person seitens des Auftraggebers ist Voraussetzung (siehe Aufsichtspflicht § 7).

  • §3 Rechnung

Wir stellen Ihnen den Gesamtbetrag inklusive der Fahrtkostenpauschale in Rechnung. Nach der Kleinunternehmer-Regelung erfolgt keine Umsatzsteuerberechnung. Die Veranstaltung der Kinder-Traumparty kann nur stattfinden, wenn der angegebene Rechnungsbetrag ohne Abzüge bis spätestens 7 Arbeitstage vor der Veranstaltung auf unserem angegebenen Konto gutgeschrieben ist.

  • §4 Fahrtkosten

Da sich unser aktueller Standort in Gröbenzell befindet, berechnen wir folgende Fahrtkostenpauschale, komplett für Hin- und Rückfahrt.
Bei einer Distanz von Gröbenzell zu Ihrem Veranstaltungsort:

Bis  20 km Distanz = gesamt 12,- €
Bis  50 km Distanz = gesamt 25,- €
Bis 80 km Distanz = gesamt 45,- €
Bis 100 km Distanz = gesamt 70,- €

Darüber hinaus kalkulieren wir Sonderpreise in individuellen Paketen nach Absprache.

  • §5 Veranstaltungsort

Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Veranstaltungsort zur Verfügung.

Falls die Veranstaltung im Freien stattfindet, sorgt der Auftraggeber im Falle von Schlechtwetter für eine geeignete wettergeschützte Räumlichkeit. Andernfalls wird die Veranstaltung zur Sicherheit der Kinder und Mitarbeiter abgebrochen und nicht erstattet.
Unser Mitarbeiter benötigt immer eine Sitzgelegenheit, gestellt vom Auftraggeber.
Für die Aktionen „Kinderschminken“, „Tattoo“ und „Luftballonfiguren“ benötigen wir 2 Sitzgelegenheiten und einen Tisch, jeweils gestellt vom Auftraggeber.

  • §6 Teilnehmende Kinder

Unsere Veranstaltungen mit einem Charakter sind für bis zu 10 Kinder konzipiert. Bei einer Gruppengröße von mehr als 10 Kindern ist die Buchung eines weiteren Charakters sinnvoll, damit wir den vereinbarten Zeitrahmen einhalten können.
Bei unserem Special-Angebot „Kinderschminken“ wird der Aufwand nach Anzahl der Kinder berechnet. Sollten dabei mehr als zwei der gemeldeten Kinder kurzfristig nicht teilnehmen, erstatten wir Ihnen die Kosten für alle nicht teilnehmenden Kinder.

  • §7 Aufsichtspflicht

Der Auftraggeber hat die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, während unser Mitarbeiter für die Durchführung der Veranstaltung und der Aktivitäten verantwortlich ist. Bitte bleiben Sie während der Veranstaltung in unmittelbarer Nähe, um Störungen zu verhindern und nicht teilnehmende Kinder anderweitig zu beschäftigen.

  • §8 Unfälle & Allergien

Der Auftraggeber trägt ausreichend Sorge dafür, dass dem Mitarbeiter und dem Eigentum von Kinder-Traumparty kein Schaden entsteht. Sofern durch den Auftraggeber, oder andere Anwesende der Veranstaltung verursachte Schäden entstehen, kommt der Auftraggeber für die Reparatur oder den Ersatz auf.

Des Weiteren hat der Auftraggeber das Unternehmen Kinder-Traumparty vor einer Veranstaltung über potentielle Allergien der Kinder konkret zu informieren. Kinder-Traumparty übernimmt keinerlei Verantwortung für auftretende allergische Reaktionen oder Verletzungen während einer Veranstaltung.
Dies gilt auch für alle im Rahmen der Veranstaltung nötigen weiteren Versicherungsangelegenheiten. Kinder-Traumparty ist Betriebshaftpflichtversichert.

  •   §9 Schatzsuche

Die Schatzsuche verläuft nach einem einfachen Prinzip:

Kinder-Traumparty stellt Karten für die einzelnen Stationen zur Verfügung die der Auftraggeber zu Beginn der Veranstaltung bekommt und versteckt.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Schatz selbst zu stellen, oder in Form von Mitgebseln bei Kinder-Traumparty zu buchen. Diese werden ebenfalls zu Beginn der Veranstaltung dem Auftraggeber überreicht, um versteckt zu werden.
Die Buchung von Mitgebseln ist nur mit einem Vorlauf von mindestens 4 Tagen möglich! Siehe §10.
Die Suche mit den Kindern wird von Mitarbeitern von Kinder-Traumparty durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass §7 und §8 weiterhin gelten. Während der Suche wird der Besitz des Auftraggebers nicht verlassen.

  • §10 Mitgebsel

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit Mitgebsel zu buchen, wenn die Zeit bis zur Veranstaltung ab dem Buchungszeitpunkt mindestens 4 Tage beträgt. Diese werden in einzelnen Tütchen verpackt und pro Stück berechnet.
Bitte beachten Sie §8. Bei besonderen Inhaltswünschen auf Grund von bekannten Allergien o.ä. kann eine Alternative vereinbart werden.

  • §11 Ausfall der Veranstaltung

Bei Ausfall/Kündigung der Veranstaltung durch den Auftraggeber, sind wir bereit, einen Folgetermin innerhalb der nächsten zwei Wochen nach der ursprünglich geplanten Veranstaltung zu vereinbaren.
Dazu muss eine rechtzeitige Absage bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsstart schriftlich erfolgen.
Für den zusätzlichen Aufwand stellt Kinder-Traumparty 15% des Gesamtbetrages erneut in Rechnung.
Wird die Veranstaltung vom Auftraggeber gänzlich abgesagt, werden die bereits geleisteten Zahlungen abzüglich 25 % Aufwandsentschädigung durch Kinder-Traumparty erstattet.

Im Fall eines Ausfalls unsererseits sind wir bemüht einen Ersatzcharakter zu organisieren.
Andernfalls bieten wir an, die Veranstaltung in einem Zeitrahmen von zwei Wochen nach dem ursprünglichen Termin nachzuholen. Sollte die Veranstaltung dennoch nicht stattfinden können, erstatten wir die bereits geleisteten Zahlungen abzugsfrei.

  • §12 Lizenzen

Kinder-Traumparty ist eine eingetragene selbständige und unabhängige Eigenmarke. Die einzelnen Charaktere von Kinder-Traumparty sind in ihrer Rolle und Darstellung jeweils allgemeine und frei inspirierte Interpretationen aus allgemein verfügbaren Märchen und Erzählungen, die auch von Medien und Filmen transportiert werden. Kinder-Traumparty ist weder Partner eines weiteren Film- oder Medienunternehmens noch repräsentiert Kinder-Traumparty einen Charakter, der anderweitig lizensiert wurde. Die Darsteller der Kinder-Traumparty sind weder Mitarbeiter eines anderweitigen Film- oder Medienunternehmens als dem Unternehmen Kinder-Traumparty, noch stehen sie in einem Verhältnis dazu. Dieses lizenzrechtliche Verständnis seitens des Auftraggebers ist Basis für das Zustandekommen des Vertrages.

  • §13 GEMA-Gebühren

Bei privaten Veranstaltungen mit Kinder-Traumparty entstehend dem Auftraggeber keine GEMA-Gebühren. Sollte der Auftraggeber einen öffentlichen Event veranstalten, trägt er selbst die GEMA-Gebühren.

  • §14 Unzumutbarkeit

Im Sinne des Wohles der Kinder und der Unzumutbarkeit für unsere Veranstaltung sind Rauchen und Alkohol sowie Drogen bei unseren Veranstaltungen kategorisch ausgeschlossen. Bitte sorgen Sie außerdem dafür, dass auch in den unmittelbar angrenzenden Räumen nicht geraucht wird. Bei Nichtbeachtung beenden wir umgehend die Veranstaltung. Es erfolgt in diesem Fall keine Erstattung Ihrer Zahlung.

  • §15 Darsteller

Je nach Verfügbarkeit werden unsere Charaktere mit verschiedenen Darstellern besetzt.
Es ist möglich, einen Favoriten anzugeben und wir versuchen diesen Darsteller einzusetzen. Pirat/Freibeuterin ist leider nicht nach Geschlecht wählbar.

  • §16 Kombination der Veranstaltung mit anderweitigen Programmen, Darstellern und Veranstaltern

Bei gleichzeitigen oder aufeinander folgenden Auftritten von Darstellern anderer Veranstalter oder anderer Programme wird Kinder-Traumparty rechtzeitig, jedoch spätestens bis 3 Tage vor Veranstaltungstermin konkret über deren Programm-Inhalte informiert. Davon abhängig behält sich Kinder-Traumparty eine Teilnahme an der Veranstaltung vor.

  • §17 Foto/Videonutzung

Sobald Sie uns für z.B. Erinnerungsfotos oder Videos eine Foto- oder Videoerlaubnis erteilen – oder uns von Ihnen erstelltes Foto-/Videomaterial zukommen lassen – verwenden wir das Material ausschließlich zu eigenen Werbezwecken für Kinder-Traumparty auf unseren Webseiten, Werbemitteln und in sozialen Netzwerken. Auch Ihrerseits darf das erstellte Foto-/Videomaterial für private Zwecke gerne genutzt werden. Für Unternehmenszwecke, z.B. auf Plattformen und Werbemitteln zum Zwecke der Unternehmenskommunikation/Werbung/PR, ist – wie üblich – vorab eine Sichtung und Freigabe durch uns notwendig.

  • §18 Datenschutz

Ausschließlich die notwendigen Daten werden im Rahmen der Geschäftsabwicklung in unserer EDV gespeichert. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und lediglich im Rahmen der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

  • §19 Markenrecht und Urheberrechtsschutz

Die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke Kinder-Traumparty® unterliegt dem Markenrecht. Alle Bilder und Texte, Logos und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht in der jeweils individuellen Form. Jeder Verstoß durch unerlaubte Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe – auch in veränderter Form – wird strafrechtlich verfolgt. Alle Rechte vorbehalten.

  • §20 Gerichtsstand und geltendes Recht

Gerichtsstand für Klagen jeglicher Art ist der Sitz von Kinder-Traumparty (München).
Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht.

Stand der AGB: April 2019
Kinder-Traumparty
Julia Schwarz